Informiert euch bitte vor dem Besuch im Forum Hoffnung über unser Hygienekozept. Dies soll einen reibungslose und verantwortungsvollen Umgang mit den gegebenen Umständen bzgl. der COVID-19 Pandemie ermöglichen.

Corona-Gemeinde-Update (Nov2021)

Liebe Geschwister und Besucher unserer Gemeinde,

mit der neuen „Sächsischen Corona-Notfall-Verordnung“ gilt ab sofort auch die 3G-Regelung für alle Veranstaltungen im Forum Hoffnung zusätzlich zu unseren bisherigen Regelungen zu Hygiene und Kontaktnachverfolgung. 3G steht für Geimpft – Genesen – Getestet und bedeutet, dass nur Menschen, die

  • einen vollständigen Coronaimpfschutz haben
  • oder eine Coronainfektion/-erkrankung durchgemacht haben und
    wieder gesund sind
  • oder einen aktuellen negativen Coronatest vorweisen können

das Forum Hoffnung betreten dürfen.

Während in weiten Bereichen des gesellschaftlichen Lebens deutliche Einschränkungen fest vorgegeben wurden, haben Kirchen und Religionsgemeinschaften vergleichsweise noch viele Freiheiten, die aber mit der Auflage verbunden sind, verantwortungsbewusst damit umzugehen. Im genauen Wortlaut sagt die Verordnung folgendes:

§ 18 Kirchen und Religionsgemeinschaften

Die Pflicht zur Vorlage eines Impf-, Genesenen- oder Testnachweises und zur Kontrolle der jeweiligen Nachweise durch den Verantwortlichen besteht für die Zusammenkünfte der Kirchen und Religionsgemeinschaften. Darüber hinaus regeln Kirchen und Religionsgemeinschaften ihre Zusammenkünfte zum Zwecke der Religionsausübung in eigener Verantwortung mit verpflichtender Wirkung. Für Zusammenkünfte in Kirchen und von Religionsgemeinschaften zum Zweck der Religionsausübung sind Hygienekonzepte aufzustellen und der besonderen Infektionslage anzupassen.

Als Gemeindeleitung ist es uns ein sehr wichtiges Anliegen, die Auflagen verantwortungsbewusst umzusetzen und darauf zu achten, dass Schaden von unseren Geschwistern und Mitmenschen abgehalten wird. Zugleich möchten wir aber auch die Freiheiten klug wahrnehmen, ohne sie zu missbrauchen. Deshalb sind ein paar grundsätzliche Aspekte aus dem §18 besonders wichtig:

  1. Wir haben die Aufgabe, zu kontrollieren und tragen die Verantwortung, dies korrekt durchzuführen.
  2. Die Zugeständnisse, die wir im Vergleich zu anderen Einrichtungen haben, werden vor allem im Blick auf Zusammenkünfte zum Zweck der Religionsausübung zugebilligt. Das betrifft also konkret den Gottesdienst, Hauskreise/Kleingruppen, Kinder- und Jugendarbeit. Andere Treffen, z.B. für Besprechungen, sind damit nicht gemeint.
  3. Als Gemeinde sind wir verpflichtet, ein Hygienekonzept vorzuhalten, dass der besonderen Infektionslage gerecht wird. Diese ist aktuell bedrohlich, sodass wir Wert auf medizinisch sinnvolle und wichtige Maßnahmen legen wollen.

Im Folgenden haben wir zusammengefasst, wie die verschiedenen Maßnahmen konkret umgesetzt werden sollen. Wir danken Euch herzlich, wenn ihr diese aktiv unterstützt und mittragt. Wir wollen wirklich miteinander verantwortungsbewusst umgehen, uns gegenseitig schützen und aufeinander achthaben. Dies gelingt, wenn alle mitmachen, und bewahrt uns zusätzlich vor empfindlichen Geldstrafen, die wir bei Verstößen zahlen müssen.

Wie wird 3G umgesetzt (am Beispiel Gottesdienst)

  • Einziger Eingang ist der Haupteingang (Glastür), wo zwischen 9:30 – 11:30 Uhr nur Personen eingelassen werden, die die Voraussetzungen für 3G erfüllen.
  • Personen, die geimpft oder genesen sind, betreten mit Nachweis das Gebäude über den Haupteingang.
  • Bitte entsprechenden Nachweis mit persönlichen Ausweisdokument für die Kontrolle am Eingang bereithalten.
  • Komplett geimpft bedeutet: 2 Wochen sind seit der 2. Impfung vergangen. Genesen bedeutet: in den letzten 6 Monaten war ein Corona PCR Test positiv, und dieses Ergebnis liegt mindestens 28 Tage zurück
  • Ungeimpfte und nicht Genesene müssen einen aktuellen negativen Test (Testzeitpunkt darf nicht länger als 24h vor Einlasszeitpunkt zurück liegen) mitbringen, oder sich vor Ort testen lassen. Ein selbstdurchgeführter Test zu Hause zählt leider nicht.
  • Ein Testnachweis ist nicht erforderlich für Schülerinnen und Schüler, die einer Testpflicht nach der Schul- und Kita-Coronaverordnung unterliegen.
  • Kinder bis zur Vollendung des 6. Lebensjahres oder die, die noch nicht eingeschult wurden, benötigen keinen Test.
  • Im Werkstattraum im Forum Hoffnung besteht die Möglichkeit, dass ein Schnelltest unter Aufsicht durchgeführt wird.
  • Die Testmöglichkeit besteht zwischen 9:45h – 10:15h, danach nicht mehr!

Um den Einlass zukünftig möglichst zügig und problemlos durchführen zu können, wollen wir anbieten den geimpften oder genesenen Status nach Einwilligung bei uns in Churchtools zur jeweiligen Person zu hinterlegen. Dies ermöglicht an kommenden Gottesdiensten einen schnelleren Einlass, da die Überprüfung der Nachweise für diese Person entfallen kann.

Außerdem bitten wir, dass nach Möglichkeit die betreffenden Personen sich bereits selbstständig vorab testen lassen. Das verkürzt die Wartezeit Sonntag früh und vereinfacht den Einlass wesentlich.

Wo muss man Maske tragen und welche?

  • Auf dem ganzen Gelände besteht Maskenpflicht.
  • Erwachsene und Jugendliche ab 14 Jahren müssen FFP-2 Maske tragen.
  • Kinder, die noch nicht eingeschult wurden, sind von der Maskenpflicht befreit.
  • Kinder nach der Einschulung bis zum 14. Lebensjahr können alternativ auch nur einen medizinischen Mund-Nasen-Schutz (OP-Maske) tragen.

Durchführung von Treffen/Kreisen und Veranstaltungen

Für jede Form von Veranstaltung zur Religionsausübung muss eine verantwortliche Person dem Forum ggü. benannt sein, welche die Einhaltung von 3G überprüft. Alle Veranstaltungen zur Religionsausübung müssen in Räumen des Forum Hoffnung durchgeführt werden, welche eine ausreichende Belüftung gewährleisten.

  • Gleichwohl der geltenden Einschränkungen für Zusammenkünfte im privaten Bereich (§6 Abs 1 Sächs. Corona-Notf.-Verord.), die ein Hauskreistreffen nicht möglich machen, dürfen Hauskreistreffen mit geistlichem Impuls, um geistliche Gemeinschaft zu haben, aber im Forum Hoffnung unter Einhaltung von 3G und Hygienekonzept stattfinden.
  • Zur Durchführung von notwendigen Tests können nach vorheriger Absprache mit dem Gemeindebüro Schnelltest-Kits bereitgestellt werden. Wir empfehlen allerdings, sich in offiziellen Testzentren testen zu lassen.

Darf bei Veranstaltungen (im Sinne der Religionsausübung) gegessen und/oder getrunken werden?

Innerhalb des Gebäudes darf nicht gegessen oder getrunken werden. Außerhalb des Gebäudes darf unter Abstandswahrung von mind. 1,5 m gegessen und/oder getrunken werden.

Vielen Dank für alles Mittragen und Umsetzen der Regelungen.
Im Namen der Gemeindeleitung

Christian Vogelberg

Download Brief

Corona-Gemeinde-Update (Okt 2021)

Zur Durchführbarkeit von Gemeindezusammenkünften und -aktivitäten auf Grundlage der Sächsischen Corona-Schutz-Verordnung haben wir als Gemeindeleitung eine Übersicht konzipiert. Diese Übersicht gilt ergänzent zum allgemeinen Hygienekonzept. Änderungen und Anpassungen können kurzfristig vorgenommen werden – jedoch hoffen so etwas mehr Verständnis und Planbarkeit zu erlangen.

Corona-Gemeinde-Update (März 2021)

Ab 21. März 2021 finden wieder Präsenzgottesdienste im Forum Hoffnung statt. Was sich ab Mitte März noch ändert und warum gibt`s hier nachzulesen.

Hygieneregel und Sitzplatzordnung im Gottesdienst (Stand 09/2020)

Liebe Geschwister,

nach vielen Wochen des ausschließlichen Online-Gottesdienstes erlauben es die Auflagen der zuständigen Behörden wieder, unter Wahrung entsprechender Auflagen Gottesdienste vor Ort abzuhalten. Eine Bedingung dafür ist, dass ein Hygienekonzept aufgestellt und auch konsequent umgesetzt wird. Die Verantwortung dafür liegt für alle Veranstaltungen im Forum Hoffnung vollständig bei uns. Bei einem Verstoß drohen empfindliche Geldbußen.

Die praktische Umsetzung der Hygienemaßnahmen kann je nach Veranstaltungsart, Räumlichkeiten und persönlichem Ermessen etwas variieren, so dass möglicherweise Fragen aufkommen, warum wir uns für „unser“ Konzept entschieden haben.

  1. Warum legen wir Wert auf Mund-Nasen-Schutz und Abstandswahrung?

Seit Beginn der Coronapandemie wurde in den Medien in unterschiedlicher Form und mit sehr unterschiedlicher Fachkompetenz die Sinnhaftigkeit des Mund-Nase-Schutzes diskutiert. Unterschiedliche Ansichten wurden teilweise auch von Fachleuten vertreten. Dies hing maßgeblich damit zusammen, dass in der Anfangszeit die Eigenschaften des Coronavirus noch nicht ausreichend bekannt waren und viele Empfehlungen zunächst aus Analogieschluss mit anderen Erregern, z.B. Influenza, hergeleitet wurden. Inzwischen ist die Bedeutung und der Effekt eines Mund-Nase-Schutzes aber gut belegt und erforscht. Wer selbst etwas dazulernen möchte, kann sich entweder hiermit weiterbilden: https://doi.org/10.1038/s41591-020-0843-2 (empfohlen für alle mit guten Englischkenntnissen und mindestens 3 Semester Biologie- oder Medizinstudium) oder einfacher hiermit:

https://www.wdrmaus.de/filme/sachgeschichten/maske_funktion.php5
(empfohlen für alle! Einschließlich Kinder)

Wie ernst, wichtig und relevant diese Maßnahmen erachtet werden, bildet sich auch in den einleitenden, generellen Empfehlungen der aktuellen „Coronaverordnung“ ab:

Jeder wird anlässlich der Corona-Pandemie angehalten, die physisch-sozialen Kontakte zu anderen Menschen außer den Angehörigen des eigenen Hausstandes, der Partnerin oder dem Partner sowie den Personen, für die ein Sorge-oder Umgangsrecht besteht, und mit Angehörigen eines weiteren Hausstandes oder mit bis zu zehn weiteren Personen auf das zwingend nötige Minimum zu reduzieren. Wo immer möglich, ist ein Mindestabstand zu anderen Personen von 1,5 Metern einzuhalten und sind weitere Maßnahmen zur Ansteckungsvermeidung zu beachten (Kontaktbeschränkung). Diese Grundsätze gelten für alle Lebensbereiche, einschließlich Arbeitsstätten.“

Dieser Vorspann, der sich auf „alle Lebensbereiche“ fokussiert, macht deutlich, welchen hohen Stellenwert Maske und Abstand haben. Das sollte auch dann beachtet werden, wenn über individuelle Lösungen, z.B. Umsetzung in einer Kirche, nachgedacht wird.

  1. Warum gibt es seit neusten einen vorgeschriebenen Sitzplan, und ich darf mir nicht mehr einfach meinen Sitzplatz aussuchen?

Die aktuelle Coronaverordnung erlaubt es, unter bestimmten Bedingungen den Mindestabstand in Kirchen zu reduzieren:

„[….] bei Einrichtungen und Angeboten von Religionsgemeinschaften kann der Mindestabstand verringert werden, soweit eine verpflichtende, datenschutzkonforme und datensparsame Erhebung von Kontaktdaten im Sinne von § 7 Absatz 1 Satz 4 bis 7 durchgeführt wird und geeignete Hygieneregelungen getroffen wurden.“

Die Gemeindeleitung hat im Vorfeld sorgfältig überlegt, wie diese Auflage umgesetzt werden kann, damit dadurch mehr Plätze für Gottesdienstbesucher zur Verfügung gestellt werden. Im Moment ist dieser Anmeldeprozess vor allem für Dana und das Team vom Begrüßungsdienst sehr aufwändig, sowohl in der Vorbereitung als auch am Sonntag selbst. An Möglichkeiten, dies über EDV zu vereinfachen, wird gearbeitet. Für Euch konkret bedeutet es aber:

  • ohne Anmeldung kein sicherer Platz
  • keine freie Platzwahl
  • zeigt Eure Wertschätzung den Mitarbeitern dadurch, dass Ihr nicht mit ihnen bei der Abmeldung diskutiert oder verhandelt – ihr verzögert dadurch zusätzlich auch den pünktlichen Start des Gottesdienstes.
  1. Warum singen wir nicht im Gottesdienst, andere Kirchen machen das doch auch?

Beim Singen wird trotz des Tragens einer Maske Aerosol stärker freigesetzt als beim normalen Atmen. Dabei haben wissenschaftliche Studien gezeigt, dass bis zu 2,5 m nach vorne Aerosol transportiert wird. Des Weiteren nimmt mit Singen die Aerosolbelastung im Raum deutlich zu. Das hat zwei Dinge zur Konsequenz: 1. will man singen, können deutlich weniger Teilnehmer im Gottesdienst sein, weil der Abstand entsprechend vergrößert werden muss. 2. Das Ansteckungsrisiko steigt mit einer höheren Aerosolbelastung im Raum. In der Vergangenheit hat sich die Konsequenz dieser veränderten Freisetzung bereits gezeigt, in Chören gab es Ausbrüche von Coronainfektionen. Aus diesem Grund haben wir uns dazu entschlossen, weiterhin auf Gesang zu verzichten, auch wenn jedem klar ist, wie schön das Mitsingen ist.

Zusammenfassend: Die Coronapandemie ist noch nicht vorbei, wir sind mitten drin. Trotzdem können wir kleine Schritte zurück zur Normalität gehen, dazu gehört die Möglichkeit des Gottesdienstbesuches vor Ort. Damit dies weiter möglich ist und wir uns gegenseitig nicht gefährden, sind bestimmte Maßnahmen nötig und müssen verbindlich umgesetzt werden. Dabei helfen insbesondere die Mitarbeiter des Begrüßungsdienstes und Dana. Zeigt Eure Wertschätzung und einen liebevollen Umgang dadurch, dass Ihr Euch vorher anmeldet und den Euch zugewiesenen Platz besetzt. Dadurch und nur dadurch ist es uns möglich, unter verantwortungsbewusster Umsetzung der behördlichen Auflagen möglichst Vielen den Gottesdienstbesuch zu ermöglichen.

Für die Gemeindeleitung

Christian Vogelberg

Hygienekonzept Forum Hoffnung (Stand 07/2020)

Richtlinien für Kleingruppen (Ansprechpartner: Prof. Dr. Christian Vogelberg)

Berührungslose Kleingruppen im Forum Hoffnung

  • offene Türen, kein Händeschütteln, kein Essen etc.
  • Maximale Teilnehmerzahl an Raumgröße berechnet

Hygienevorschriften

  • Maskenpflicht
  • Mindestabstand 1,5m
  • Desinfektionsstände
  • Raumlüftung aller 15 min
  • Check In & Listenführung um potentielle Infektionsketten nachzuweisen
  • Keine Begegnungsflächen vor oder nach der Kleingruppen
  • Raumbuchung über ChurchTools Ressourcen
  • nach Nutzung Tische, Stühle, Türen, Türgriffe desinfizieren

Wer krank ist bzw. Erkältungssymptome hat, bleibt bitte zu Hause!