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Einlass- und Hygienehinweise zu 3G

Liebe Geschwister und Besucher unserer Gemeinde,

mit der neuen „Sächsischen Corona-Notfall-Verordnung“ gilt ab sofort auch die 3G-Regelung für alle Veranstaltungen im Forum Hoffnung zusätzlich zu unseren bisherigen Regelungen zu Hygiene und Kontaktnachverfolgung. 3G steht für Geimpft – Genesen – Getestet und bedeutet, dass nur Menschen, die

  • einen vollständigen Coronaimpfschutz haben
  • oder eine Coronainfektion/-erkrankung durchgemacht haben und
    wieder gesund sind
  • oder einen aktuellen negativen Coronatest vorweisen können

das Forum Hoffnung betreten dürfen.

Während in weiten Bereichen des gesellschaftlichen Lebens deutliche Einschränkungen fest vorgegeben wurden, haben Kirchen und Religionsgemeinschaften vergleichsweise noch viele Freiheiten, die aber mit der Auflage verbunden sind, verantwortungsbewusst damit umzugehen. Im genauen Wortlaut sagt die Verordnung folgendes:

§ 18 Kirchen und Religionsgemeinschaften

Die Pflicht zur Vorlage eines Impf-, Genesenen- oder Testnachweises und zur Kontrolle der jeweiligen Nachweise durch den Verantwortlichen besteht für die Zusammenkünfte der Kirchen und Religionsgemeinschaften. Darüber hinaus regeln Kirchen und Religionsgemeinschaften ihre Zusammenkünfte zum Zwecke der Religionsausübung in eigener Verantwortung mit verpflichtender Wirkung. Für Zusammenkünfte in Kirchen und von Religionsgemeinschaften zum Zweck der Religionsausübung sind Hygienekonzepte aufzustellen und der besonderen Infektionslage anzupassen.

Als Gemeindeleitung ist es uns ein sehr wichtiges Anliegen, die Auflagen verantwortungsbewusst umzusetzen und darauf zu achten, dass Schaden von unseren Geschwistern und Mitmenschen abgehalten wird. Zugleich möchten wir aber auch die Freiheiten klug wahrnehmen, ohne sie zu missbrauchen. Deshalb sind ein paar grundsätzliche Aspekte aus dem §18 besonders wichtig:

  1. Wir haben die Aufgabe, zu kontrollieren und tragen die Verantwortung, dies korrekt durchzuführen.
  2. Die Zugeständnisse, die wir im Vergleich zu anderen Einrichtungen haben, werden vor allem im Blick auf Zusammenkünfte zum Zweck der Religionsausübung zugebilligt. Das betrifft also konkret den Gottesdienst, Hauskreise/Kleingruppen, Kinder- und Jugendarbeit. Andere Treffen, z.B. für Besprechungen, sind damit nicht gemeint.
  3. Als Gemeinde sind wir verpflichtet, ein Hygienekonzept vorzuhalten, dass der besonderen Infektionslage gerecht wird. Diese ist aktuell bedrohlich, sodass wir Wert auf medizinisch sinnvolle und wichtige Maßnahmen legen wollen.

Im Folgenden haben wir zusammengefasst, wie die verschiedenen Maßnahmen konkret umgesetzt werden sollen. Wir danken Euch herzlich, wenn ihr diese aktiv unterstützt und mittragt. Wir wollen wirklich miteinander verantwortungsbewusst umgehen, uns gegenseitig schützen und aufeinander achthaben. Dies gelingt, wenn alle mitmachen, und bewahrt uns zusätzlich vor empfindlichen Geldstrafen, die wir bei Verstößen zahlen müssen.

Wie wird 3G umgesetzt (am Beispiel Gottesdienst)

  • Einziger Eingang ist der Haupteingang (Glastür), wo zwischen 9:30 – 11:30 Uhr nur Personen eingelassen werden, die die Voraussetzungen für 3G erfüllen.
  • Personen, die geimpft oder genesen sind, betreten mit Nachweis das Gebäude über den Haupteingang.
  • Bitte entsprechenden Nachweis mit persönlichen Ausweisdokument für die Kontrolle am Eingang bereithalten.
  • Komplett geimpft bedeutet: 2 Wochen sind seit der 2. Impfung vergangen. Genesen bedeutet: in den letzten 6 Monaten war ein Corona PCR Test positiv, und dieses Ergebnis liegt mindestens 28 Tage zurück
  • Ungeimpfte und nicht Genesene müssen einen aktuellen negativen Test (Testzeitpunkt darf nicht länger als 24h vor Einlasszeitpunkt zurück liegen) mitbringen, oder sich vor Ort testen lassen. Ein selbstdurchgeführter Test zu Hause zählt leider nicht.
  • Ein Testnachweis ist nicht erforderlich für Schülerinnen und Schüler, die einer Testpflicht nach der Schul- und Kita-Coronaverordnung unterliegen.
  • Kinder bis zur Vollendung des 6. Lebensjahres oder die, die noch nicht eingeschult wurden, benötigen keinen Test.
  • Im Werkstattraum im Forum Hoffnung besteht die Möglichkeit, dass ein Schnelltest unter Aufsicht durchgeführt wird.
  • Die Testmöglichkeit besteht zwischen 9:45h – 10:15h, danach nicht mehr!

Um den Einlass zukünftig möglichst zügig und problemlos durchführen zu können, wollen wir anbieten den geimpften oder genesenen Status nach Einwilligung bei uns in Churchtools zur jeweiligen Person zu hinterlegen. Dies ermöglicht an kommenden Gottesdiensten einen schnelleren Einlass, da die Überprüfung der Nachweise für diese Person entfallen kann.

Außerdem bitten wir, dass nach Möglichkeit die betreffenden Personen sich bereits selbstständig vorab testen lassen. Das verkürzt die Wartezeit Sonntag früh und vereinfacht den Einlass wesentlich.

Wo muss man Maske tragen und welche?

  • Auf dem ganzen Gelände besteht Maskenpflicht.
  • Erwachsene und Jugendliche ab 14 Jahren müssen FFP-2 Maske tragen.
  • Kinder, die noch nicht eingeschult wurden, sind von der Maskenpflicht befreit.
  • Kinder nach der Einschulung bis zum 14. Lebensjahr können alternativ auch nur einen medizinischen Mund-Nasen-Schutz (OP-Maske) tragen.

Durchführung von Treffen/Kreisen und Veranstaltungen

Für jede Form von Veranstaltung zur Religionsausübung muss eine verantwortliche Person dem Forum ggü. benannt sein, welche die Einhaltung von 3G überprüft. Alle Veranstaltungen zur Religionsausübung müssen in Räumen des Forum Hoffnung durchgeführt werden, welche eine ausreichende Belüftung gewährleisten.

  • Gleichwohl der geltenden Einschränkungen für Zusammenkünfte im privaten Bereich (§6 Abs 1 Sächs. Corona-Notf.-Verord.), die ein Hauskreistreffen nicht möglich machen, dürfen Hauskreistreffen mit geistlichem Impuls, um geistliche Gemeinschaft zu haben, aber im Forum Hoffnung unter Einhaltung von 3G und Hygienekonzept stattfinden.
  • Zur Durchführung von notwendigen Tests können nach vorheriger Absprache mit dem Gemeindebüro Schnelltest-Kits bereitgestellt werden. Wir empfehlen allerdings, sich in offiziellen Testzentren testen zu lassen.

Darf bei Veranstaltungen (im Sinne der Religionsausübung) gegessen und/oder getrunken werden?

Innerhalb des Gebäudes darf nicht gegessen oder getrunken werden. Außerhalb des Gebäudes darf unter Abstandswahrung von mind. 1,5 m gegessen und/oder getrunken werden.

Vielen Dank für alles Mittragen und Umsetzen der Regelungen.
Im Namen der Gemeindeleitung

Christian Vogelberg

Brief Download

Die Sitzplatzreservierung ist nach wie vor erforderlich und geschieht über unser Online-Tool. Dies platziert alle Reservierungen entsprechend dem Zeitpunkt der Reservierung erst in den Saal. Die Sitzplatzinformationen werden beim Einlass zusammen mit der 3G-Nachweiskontrolle übermittelt.

Bis Sonntag!